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Die überwiegende Menge der Onlinekäufer erreichen Webseiten über eine Google-Suche. Dabei durchsucht Google Webseiten nach sogenannten Content
(in erster Linie Text) und bewertet die Seite nach der Relevanz für bestimmte Suchkriterien. Das bedeutet im Klartext:
Je besser (umfangreicher, genauer, ansprechender geschrieben) der Text auf Ihrer Veranstaltungsseite bei ProTicket ist, desto eher finden Ihre Kunden
Ihre Veranstaltungen!
Es liegt also in Ihrem Interesse, dass die Infotexte, die Sie hinterlegen, von Google möglichst gut bewertet werden. Aus diesem Grund möchten wir Sie
dringend bitten, folgende Punkte einzuhalten:
• Infotexte sollten mindestens 300 Wörter lang sein
• Zusätzliche Ober- und Untertitel sind hilfreich
• Die Infotexte sollten für den Kunden relevant sein und die Veranstaltung ausführlich und genau beschreiben. Bitte füllen Sie dazu die
folgenden Felder aus:
- Inhalt der Veranstaltung
- Veranstaltungsablauf
- Historie wiederkehrender Veranstaltungen
- Wer sind die Macher/ Schöpfer der Veranstaltung?
- Biografie der Künstler/ des Künstlers
- Das Ensemble besteht aus X Mitarbeitern; Vorstellung der Mitwirkenden (Kaufmännische Mitarbeiter, Künstler, Planung und Organisation, Regisseur, Techniker, Choreograph, etc.)
- Wer hat die Grundlage der Veranstaltung (z.B. Roman) verfasst?
- Dauer der Veranstaltung
- Gibt es Pausen und wie lang sind diese?
- In welcher Sprache findet die Veranstaltung statt?
- Beschreibung der einzelnen Rollen
- Beschreibung wichtiger Orte, politischen Kontextes, des Zeitgeistes, etc., die zur Handlung der Veranstaltung gehören.
- Handelt es sich um Live-Auftritte oder um ein Werk vom Band?
- Welches Genre wird gespielt?
- Nennung berühmter Werke oder Auftritte der Künstler
- Technik
- Wo und wie lange wurde geprobt?
- Hinter den Kulissen
- Pressestimmen
Wahrscheinlich sind die Veranstaltungsdaten bereits vorhanden
IHRE NEU-Anlage:
Name der Veranstaltung:
Details der Veranstaltung
Spielstätten
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Es liegt also in Ihrem Interesse, dass die Infotexte, die Sie hinterlegen, von Google möglichst gut bewertet werden. Aus diesem Grund möchten wir Sie
dringend bitten, folgende Punkte einzuhalten:
• Infotexte sollten mindestens 300 Wörter lang sein
• Zusätzliche Ober- und Untertitel sind hilfreich
• Die Infotexte sollten für den Kunden relevant sein und die Veranstaltung ausführlich und genau beschreiben. Bitte füllen Sie dazu die
folgenden Felder aus:
- Entstehung und Geschichte der Spielstätte
- Mitwirkende
- Anfahrt (Navi) – Adresse – ÖPNV
- Parkplätze (Preise, Besonderheiten, Lage, etc.)
- Öffnungszeiten
- Gastronomie
- Gaderobe (Vorhandensein, Preise, Besonderheiten, etc.)
- Barrierefreiheit
- Pressestimmen
- Besuchermeinungen
- Wo befinden sich die Eingänge? Wie viele gibt es? Gibt es Eingänge mit Besonderheiten?
- Säle und Bühnen
- Platzwertigkeit
- Bühnenhöhe und Kapazität
- Taschenkontrollen
- Dresscode
- Besonderheiten in den AGBs
- Durchschnittliche Anzahl der Besucher
Heben Sie Ihren Ort oder Ihre Region verkaufsfördert hervor und helfen Sie uns mit Informationen die Ihren
Veranstaltungssitz zu etwas ganz besonderen machen.
- Einwohnerzahl
- Geschichte
- Kulturelle Events
- Sehenswürdigkeiten
- Unterkünfte
- Spielstätten
- Berühmte Persönlichkeiten
- Touristeninformationen
- Besonderheiten
Saalplan Anlegen
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INFO: die über ProTicket für den Verkauf geplante Kapazität definieren Sie im B2B-Bereich
Hinweis
Grundsatz: Der anzuwendende USt.-Satz für Eintrittsberechtigungen von Veranstaltungen richtet sich nach der Darbietung des aufführenden Ensembles / Künstlers
auf der Bühne und nicht nach dem umsatzsteuerrechtlichen oder juristischen Status des unternehmerisch tätigen örtlichen Veranstalters.
Im Fall der ermäßigten Umsatzsteuer für kulturelle, theaterähnliche oder Konzert-Veranstaltungen nach § 12 Absatz 2 Nr. 7a UStG. mit 7% USt. erfolgt der Verkauf
Ihrer Eintrittskarten durch das ProTicket-System als Dienstleistungskommissionär gem. § 393 HGB in Verbindung mit § 3 Abs. 11 UStG. im eigenen Namen auf fremde Rechnung des Veranstalters im
Dienstleistungskommissionsgeschäft.
Basis zur Berechnung der Vorverkaufsprovision (10%) ist der Abrechnungspreis für den örtlichen Veranstalter.
Beispiel (USt. 7%): 100% Veranstalter Umsatzerlös (20,00 €) + 10% VVK-Gebühr (2 €) + Systemgebühr (1 €) = aufgedruckter Kartenendpreis: (23,00 € )
Im Fall der Regelbesteuerung von Veranstaltungen mit 19% USt. oder im Fall der Umsatzsteuerbefreiung
nach § 4 Nr. 20a UStG. mit 0% der Einrichtung des auftretenden Künstlers / Ensembles erfolgt der Verkauf
Ihrer Eintrittskarten durch das ProTicket-System als Vermittler gemäß § 84ff. HGB im fremden Namen auf fremde Rechnung des Veranstalters im Vermittlungsgeschäft.
Basis zur Berechnung der Vorverkaufsprovision (10%) ist der Endkunden-Kartenpreis nach §87b Absatz 2 HGB.
Beispiel (USt. 0% / 19%): aufgedruckter Kartenendpreis = 100% Umsatzerlös des Veranstalters: (23,00 € )
./. 10% VVK-Gebühr (2,30 €) ./. Systemgebühr (1 €) = Auszahlungsbetrag (19,70 €)
Details
Umsätze der „populären“ Künstler und Ensembles sind allgemein USt.-begünstigt.
Hier ein Auszug aus der entsprechenden Richtlinie der EU:
Umsatzsteuerbegünstigung für die Eintrittsberechtigung von kulturellen Veranstaltungen.
Die Unionsrechtliche Grundlage für § 12 Abs. 2 Nr. 7a UStG ist Art. 98 Abs. 2 i.V.m. Anhang III Kategorie 7 der MwStSystRL.
Danach können die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) einen ermäßigten Steuersatz anwenden auf die Eintrittsberechtigung Veranstaltungen, Theater,
Zirkus, Jahrmärkte, Vergnügungsparks, Konzerte, Museen, Tierparks, Kinos und Ausstellungen sowie ähnliche kulturelle Ereignisse und Einrichtungen.
Der BFH versteht unter Theatervorführungen i.S. von § 12 Abs. 2 Nr. 7a UStG nicht nur Aufführungen von Theaterstücken, Opern und Operetten, sondern auch
Darbietungen der Pantomime und Tanzkunst, der Kleinkunst und des Varietés bis zu den Puppenspielen und Eisrevuen (vgl. BFH-Urteile vom 26. April 1995 XI R 20/94, BFHE 177,
548, BStBl II 1995, 519; vom 9. Oktober 2003 V R 86/01, BFH/NV 2004, 984, unter II.1.a; vom 19. Oktober 2011 XI R 40/09, BFH/NV 2012, 798, Rz 33; vom 10. Januar 2013 V R 31/10,
BFHE 240, 380, BStBl II 2013, 352, Rz 42; s.a. Abschn. 12.5. Abs. 2 Satz 5 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses).
Begünstigt sind auch "Mischformen" von Sprech-, Musik- und Tanzdarbietungen, so dass eine Unterhaltungsshow in Gestalt einer Kampfkunstshow (sog. "Budo-Gala") ebenfalls eine Theatervorführung
i.S. des § 12 Abs. 2 Nr. 7a UStG sein kann (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2004, 984, unter II.1.a und c, m.w.N.; in BFHE 240, 380, BStBl II 2013, 352, Rz 42). Die Steuervergünstigung
kann in Anspruch genommen werden, wenn eine Vorführung entweder als "theaterähnlich" oder als "konzertähnlich" einzustufen ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 211, 557, BStBl II 2006, 101, unter II.3.b).
Die Anlage von Preistabellen mit 0% USt. ist möglich
1) für den örtlich-rechtlichen Veranstalter nach Kleinunternehmerregelung gem. § 19 Abs. (1) UStG als personenbezogenes Merkmal. Erforderlich ist
die Befreiungsbescheinigung des für den Kleinunternehmer zuständigen Finanzamtes.
2) für ein gem. § 4 Nr. 20a UStG auftretendes Ensemble oder einen auftretenden Künstler der umsatzsteuerbefreiten Einrichtung als leistungsbezogenes Merkmal.
Erforderlich sind der max. vor 4 Jahren ausgestellte Grundlagenbescheid der zuständigen Landesbehörde und der Folgebescheid über die Umsatzsteuerbefreiung
des zuständigen Finanzamtes aus dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr für das auftretende Ensemble.
Die Belege für 1) oder 2) werden umgehend bei ProTicket eingereicht: Fax: 0231-91722929 / Mail: info@proticket.de.
Bei nicht vorliegenden Bescheinigungen kann die Preistabelle im ProTicket-System nicht verwendet werden!
Der Regelsteuersatz findet Anwendung bei Veranstaltungen wie z.B. Disco-, Tanz- oder Sportveranstaltungen, bei Parties, Oktoberfesten, Messen oder Dinnershows etc.
Preistabelle/Preisgruppeneinteilung
Preistabelle/Preisgruppeneinteilung - Kalkulation
Ermäßigungsarten der Tabelle
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Rohling-Nr: xxxx
Auftrags-Nr: xxxxxxx
BC: xxxxxxxxxx
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Frei Platz |
Reihe 1 |
Platz 1 |
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Einstrittskarte PK1 |
Normal |
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419 |
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Preis inklusive
Kartengebühren
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Der Termin wurde aus folgendem Grund abgelehnt:
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(in erster Linie Text) und bewertet die Seite nach der Relevanz für bestimmte Suchkriterien. Das bedeutet im Klartext:
Je besser (umfangreicher, genauer, ansprechender geschrieben) der Text auf Ihrer Veranstaltungsseite bei ProTicket ist, desto eher finden Ihre Kunden
Ihre Veranstaltungen!
Es liegt also in Ihrem Interesse, dass die Infotexte, die Sie hinterlegen, von Google möglichst gut bewertet werden. Aus diesem Grund möchten wir Sie
dringend bitten, folgende Punkte einzuhalten:
• Infotexte sollten mindestens 300 Wörter lang sein
• Zusätzliche Ober- und Untertitel sind hilfreich
• Die Infotexte sollten für den Kunden relevant sein und die Veranstaltung ausführlich und genau beschreiben. Bitte füllen Sie dazu die
folgenden Felder aus:
- Wer steckt dahinter?
- Wie lange sind Sie in der Veranstaltungsbranche tätig?
- Welche Erfahrungen haben Sie gemacht?
- Wie ist Ihre (Persönliche) Geschichte?
- Welches Ticketvolumen verkaufen Sie?
- In welchen Spielstätten veranstalten Sie häufig?
- Wie ist Ihre Firmenhistorie?
- Gibt es besondere Highlights in Ihrem Programm?
- Welche Kommunikationsplattformen nutzen Sie?
- Bieten Sie ein Abonnement an?
- Welche besonderen Kenntnisse haben Sie
- Welche besonderen Kompetenzen haben Sie?
- Welche besonderen Projekte haben Sie?
- Führen Sie Veranstaltungen an einem oder mehreren Orten durch?
- Welche Maßnahmen nutzen Sie für Bewerbung(Plakate (wenn ja welche Größe bzw. welche Art), Flyer, Programmhefte, Newsletter) ?
- Bewerbung in Zeitung/Radio/TV (Tageszeitung, Wochenblätter, Monatsblätter)?
- Aushang intern oder extern
- Nutzen Sie Newsletter / Emailkommunikation?
- Haben Sie Großkundenaktionen / Firmenmitarbeiteransprachen?
- Haben Sie spezielle Stammkundenangebote?