Informationen zu COVID-19 (Coronavirus)

Informationen zu abgesagten, verlegten oder zur rückgabeberechtigten Terminen

Auf Grund des anhaltenden Pandemiegeschehens und den damit einhergehenden Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionsgefahr sind kurzfristige Änderungen, Verlegungen oder Absagen von Programmen und Vorstellungsterminen immer möglich.

Entsprechende Informationen veröffentlichen wir unter www.proticket.de für zukünftige und unter www.proticket.de/absage für alle jeweils abgesagten oder verlegten Termine.

Informationen für Karteninhaber abgesagter Veranstaltungen:

Für den Umgang mit der Vorstellungsabsage ist der örtlich rechtliche Veranstalter der erste Ansprechpartner für die Karteninhaber.
Den örtlich rechtlichen Veranstalter finden Sie auf Ihrer ProTicket-Eintrittskarte (über der Beginn-Uhrzeit der orange blauen Eintrittskarte) oder auf Ihrem Print-at-Home Ticket (unten links über dem Barcode) und im ProTicket-Shop im ersten Buchungsschritt zur Vorstellung, wenn der Termin heute oder in der Zukunft liegt (Desktop-Variante in Zeile 5; Mobile-Shop unter der Veranstaltungsbeschreibung).
Ein abgesagter Termin kann auf einen späteren Termin verschoben oder ersatzlos abgesagt werden.

Im Fall einer Verschiebung auf einen späteren Termin behalten die Eintrittskarten ihre Gültigkeit oder können kostenfrei gegen Eintrittskarten für den Ersatztermin getauscht werden.
Kann der Vorstellungsbesucher den Ersatztermin nicht wahrnehmen, hat er die Möglichkeit seine Eintrittskarte an den Veranstalter zurückzugeben. Das gilt auch für die ersatzlos abgesagte Vorstellung.

Darüber hinaus kann der Veranstalter dem Karteninhaber den Tausch der Eintrittskarte gegen einen Gutschein für eine beliebig andere Vorstellung des Veranstalters anbieten.

Ebenso darf der Karteninhaber auf jegliche Ersatzansprüche verzichten und den gezahlten Kartenwert dem Veranstalter überlassen – z. B. wenn die Erlöse der Vorstellung einem guten Zweck dienen sollten.

Wenn die vorgenannten Möglichkeiten nicht zutreffen sollten, erfolgt die Ticket-Rückgabe und Rückabwicklung von Eintrittskarten für ausgefallene Vorstellungen
ausschließlich direkt durch den örtlich rechtlichen Veranstalter ( oder dessen beauftragte Agentur ) an den Karteninhaber.

Der Karteninhaber behält für sich eine Kopie der Eintrittskarten und sendet dem örtlich rechtlichen Veranstalter ( oder dessen beauftragte Agentur )
die Eintrittskarten im Original im sicheren Brief (Einschreiben) zu.
Dazu notiert der Karteninhaber auf der Rückseite der ersten Eintrittskarte seine Bankverbindung (Kontoinhaber, IBAN, BIC) und seine
Kontaktdaten (Anrede, Vorname, Name, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, E-Mail, Handynummer, Festnetznummer) und
tackert die anderen zu erstattenden Tickets mit derselben Auftragsnummer der gleichen Vorstellung zu einem Vorgang zusammen.

Der Veranstalter leistet innerhalb seiner rechtlichen Verpflichtung die Rückerstattung (i. d. R. der aufgedruckte Kartenwert inkl. Gebühren)
an den angegebenen Karteninhaber auf die ihm bekanntgegebene Bankverbindung unbar per Überweisung.
Es erfolgt keine Rückabwicklung über die Vorverkaufsstellen und keine Rückabwicklung über ProTicket.

Antrag auf Kartenrückgabe


Mit freundlichen Grüßen
Ihr ProTicket-Team

Stand: 19.03.2020

Hier finden Sie die Liste bereits abgesagter, verlegter oder zur rückgabeberechtigten Termine (unabhängig von Corona):